Der Jahresabschluss gibt einen detaillierten Überblick über die Ertrags-, Finanz- und Liquiditätslage Ihres Unternehmens wieder und muss daher lückenlos sein. So müssen zum Jahresende für eine ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Ich erstelle steuerliche und handelsrechtliche Jahresabschlüsse für Firmen aller Branchen, Rechtsformen und Gesellschaften kleinerer oder mittlerer Größen. Ich erstelle Jahresabschlüsse nach Internationalen Rechnungslegungsprinzipien (IFRS) und Jahresabschlüsse in Sonderfällen (z.B. in Liquidations- oder Umstrukturierungsfällen).
Weiterhin erstelle ich Ihnen ebenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.