Ständig wechselnde Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie rechtliche und steuerliche Gegebenheiten erfordern unternehmerische Flexibilität. Dies gilt sowohl für die internen Strukturen als auch für die äußere Struktur, namentlich die Rechtsform eines Unternehmens. Haftungs-, Steuer-, Mitbestimmungs- und Funktionalitätsfragen machen eine Umwandlung von Unternehmen und besonders von Konzerneinheiten (Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen von Teilbetrieben oder Formwechsel) oft erforderlich.
Hierbei steht meist die Steuerneutrale Umwandlung von Unternehmen und Gesellschaften im Vordergund. Die Gründe für die Notwendigkeit von Anpassungen der äußeren Struktur können unterschiedlicher Natur sein, zum Beispiel:
- Ein- und Ausgliederung in Konzernstrukturen oder bei Gesellschafterstreitigkeiten zur Trennung von Gesellschafterstämmen
- Öffnung für einzelne oder eine Vielzahl von Investoren
- Schaffung oder Auflösung von Holdingstrukturen
- Unternehmensnachfolgen
- Vorweggenommene Erbfolgen
- Steuerliche Optimierungsmaßnahmen
- Reduzierung von Haftungsrisiken, Risikodiversifizierung
Hier eine kurze Übersicht über Arten von Unternehmensumwandlungen, (bitte beachten Sie, dass die UG (haftungsbeschränkt) lediglich eine spezielle Form der GmbH darstellt):
Formwechsel
- GmbH zu GmbH & Co. KG
- GmbH zu AG
- OHG/KG zu GmbH
- OHG/KG zu AG
Spaltung
- GmbH auf eine Personengesellschaft
- GmbH auf eine GmbH
- GmbH auf eine AG
- Personengesellschaft auf eine GmbH
- Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH
Verschmelzung
- GmbH auf ein Einzelunternehmen
- GmbH auf eine GmbH & Co. KG
- GmbH auf eine GmbH
- GmbH auf eine AG
- GmbH & Co. KG auf eine GmbH
- GmbH & Co. KG auf eine AG
Einbringung
- eines Einzelunternehmen in eine OHG/KG
- eines Einzelunternehmen in eine GmbH
- eines Einzelunternehmen in eine AG
Vermögensübertragungen