Internationales Steuerrecht bezeichnet alle Rechtsnormen, die bei Steuerfällen mit Auslandsbezug von Bedeutung sind. Es kann sich dabei um innerstaatliche (deutsche) oder ausländische Rechtsnormen handeln. Gleichzeitig bestimmen internationale Abkommen und Verträge das Internationale Steuerrecht. Diese regeln, welcher Staat welchen Vorgang besteuern darf. Sie stellen außerdem Regeln auf, wie eine doppelte Besteuerung vermieden werden kann, die sich ansonsten aufgrund des jeweils nationalen Steuerrechts (mit Welteinkommensprinzip) ergeben würde. Andererseits können Verträge und Abkommen Vergünstigungen begründen, die ein Steuerpflichtiger erhält, der unter den Regelungsgehalt dieser Verträge fällt.
- Anfertigung von Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften
- Beratung von Steuer-Ausländern z. B. mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige)
- Beratung und Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochter-Unternehmen haben/gründen wollen.
- Beratung von inländischen Unternehmen in Deutschland, die grenzüberschreitend auch im Ausland tätig sind
- Rechtslage nach nationalem Steuerrecht
- Missbrauchsvorschriften wie „Steuerflucht“
- Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen